Honorar

Behandlungskosten

Als Heilpraktiker führen wir eine reine Privatpraxis und rechnen angelehnt an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab. Sie erhalten im Anschluss an Ihre Behandlung eine detaillierte Rechnung für Ihre private Krankenversicherung. Je nach Versicherungstarif übernehmen private Krankenversicherungen ganz oder teilweise die Heilpraktiker-Kosten. In unserer Praxis reservieren wir Ihren Termin exklusiv für Sie.

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage, welche mindestens 24 Stunden im Voraus zu erfolgen hat, sehen wir uns veranlasst, die volle Gebühr in Rechnung zu stellen. Eine Absage kann zudem per Anrufbeantworter oder E-Mail übermittelt werden.

Unsere Leistungen als Heilpraktiker/in sind gemäß §4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt ebenfalls für private Zusatzversicherungen. Gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung tragen Heilpraktiker-Kosten i. d. R. Privat. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es in manchen Fällen dazu kommen kann, dass Sie einen geringen Teil Ihrer Heilpraktiker-Kosten privat tragen müssen. Bitte informieren Sie sich ggf. vor Ihrer Behandlung bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung über den Versicherungsanteil für Heilpraktiker-Kosten. 

Behandlungsdauer

In Abhängigkeit vom Schweregrad der Beschwerden ist eine Behandlungsdauer von sechs bis zehn regelmäßigen Sitzungen anzuraten.

Das Erstgespräch mit ausführlicher Anamnese, Untersuchung, Diagnostik und Behandlung dauert erfahrungsgemäß ca. 1,5-2 Stunden.

Jede weitere Sitzung ca. 1-1,5 Stunden. In chronischen Fällen kann dies auch deutlich überschritten werden.

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